Zweitwohnungssteuer
Liebes Mitglied der IG ZWET Scuol
Die Gemeinde erneuert ihre Ortsplanung grundlegend. Dies umfasst die Zonen- und Gestaltungsplanung sowie das Baugesetz. Der von der Gemeinde aufgelegte Vorschlag für das neue Baugesetz (nBauG) hat grosse finanzielle Auswirkungen auf die Zweitwohnungseigentümer und schränkt das Eigentum massiv ein.
Wir bitten Sie, im laufenden politischen Mitwirkungsprozess unbedingt Stellung zu den angedachten Änderungen zu nehmen. Es ist wichtig, dass sich möglichst viele daran beteiligen! Die Frist für die Rückmeldung läuft noch bis zum
1. November 2024. Am Verfahren können alle Personen teilnehmen, auch diejenigen, die nicht in Scuol stimmberechtigt sind. Zusätzlich zu den individuellen Rückmeldungen wird die IG ZWET auch als Institution eine Stellungnahme einreichen
Als Hilfestellung haben wir die relevanten Aspekte für Sie zusammengestellt (Word Dokument im Anhang). Im Anhang erhalten Sie auch eine Wegleitung, wie Sie die Rückmeldung über das Internet eingeben können.
Wenn für Sie das Internet zu umständlich ist, können Sie die Rückmeldung auch per Post bei der Gemeinde einreichen.
Bitte nehmen Sie in Ihrer Rückmeldung an die Gemeinde zu mindestens folgenden Punkten Stellung:
-Art. 119 (bauliche Einschränkungen bei altrechtlichen Wohnungen)
-Art. 126/127/128: Zweitwohnungssteuer
Selbstverständlich sind unsere Ausführungen als Empfehlung für Ihre Rückmeldung zu verstehen. Sie sind natürlich frei, die Anliegen anders zu formulieren oder zu anderen Punkten Stellung zu nehmen.
Vielen Einheimischen ist nicht bewusst, dass die neuen Regelungen zu ‘Zweitwohnungen’ auch sie selbst direkt betreffen. Wenn Sie die Möglichkeiten haben, helfen Sie mit, hier Aufklärungsarbeit zu leisten. Der Vorstand der IG ZWET ist konstruktiv in der Gemeinde engagiert. Darum ist uns wichtig, dass wir in diesem politischen Mitwirkungsverfahren in der Sache zwar klar sind, aber im Umgangston respektvoll bleiben. Letztlich ist es auch für Zweitwohnungseigentümer wichtig, dass ein nBauG möglichst bald eingeführt werden kann, damit Bauprojekte nicht blockiert sind.
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens hat der Gemeindevorstand die Möglichkeit, den Entwurf nochmals zu überarbeiten. Wann das neue Baugesetz zur Abstimmung kommt, ist noch unbekannt.
Wir danken für Ihre Unterstützung bei diesem wichtigen Thema. Für Fragen steht Ihnen der Präsident Sascha Ullman gerne zur Verfügung: info@zwet-scuol.ch
Freundliche Grüsse
Der Vorstand